Altersvorsorgedepot: Förderungen, ETFs & Riester-Wechsel

Maximilian Thomaser
Maximilian Thomaser
Stand: 16. September 2026

Das Altersvorsorgedepot löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab und fördert deine private Altersvorsorge mit bis zu 540€ staatlicher Grundzulage plus maximal 300€ Kinderbonus pro Jahr und Kind. Du investierst direkt in den Kapitalmarkt und bist nicht an eine Beitragsgarantie gebunden.

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Was du wissen solltest
  • Die maximale Grundzulage im Altersvorsorgedepot beträgt 540€ pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800€.
  • Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind und Jahr, wenn du mindestens 25€ pro Monat einzahlst.
  • Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt, nicht mehr nur Angestellte und Beamte.
  • Du wählst zwischen drei Produktvarianten: freies Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte mit 80% oder 100% Kapitalgarantie.
  • Für zertifizierte Standardprodukte gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1% pro Jahr.
  • Auszahlungen im Ruhestand unterliegen der vollen Einkommensteuer. Anders als bei einem privaten ETF-Depot gibt es keine Teilfreistellung.

Das Altersvorsorgedepot eignet sich für Angestellte, Beamte und Selbstständige – fast jeden, der für den Ruhestand vorsorgen möchte, unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Am meisten lohnt sich das Altersvorsorgedepot voraussichtlich für langfristige Anleger, Familien mit Kindern und Sparer, die die Zulagen ausschöpfen und im Ruhestand einen niedrigeren persönlichen Steuersatz erwarten. Weniger geeignet ist es bei kurzer Restlaufzeit, hohem Liquiditätsbedarf, hohen Produktkosten oder voraussichtlich hoher Steuerbelastung im Alter.

Hier ordnen wir das Altersvorsorgedepot für dich ein: von der Förderberechtigung und den Zulagen über die verfügbaren Produktvarianten und Kosten bis zu Besteuerung, Auszahlung und Vererbung. Wie schlägt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem privaten ETF-Sparplan? Und was bedeutet der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag?

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Berechne deine persönliche Förderung
Wie viel Zulage du bei deinem Eigenbeitrag bekommst, hängt von Einkommen, Kindern und Sparrate ab. Mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner siehst du in wenigen Sekunden, welche Förderung du erhältst und ob sich das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu einem ETF-Sparplan für dich lohnt.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot für deine private Altersvorsorge, das der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Anders als die Riester-Rente verzichtet das Depot auf eine Beitragsgarantie und investiert dein Geld direkt in ETFs. Der Gesetzgeber sieht dafür drei Varianten vor:

Standardprodukt ohne Garantie

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Altersvorsorgedepot mit Garantie

Jeder Anbieter muss das Standardprodukt anbieten, alle weiteren Varianten liegen im Ermessen des Anbieters. 

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Welches Altersvorsorgedepot passt zu dir?
Welche Variante zu dir passt, hängt von deiner Risikobereitschaft und deiner Erfahrung mit Kapitalanlagen ab. Wähle das Standarddepot, wenn du keine ETFs selbst auswählen möchtest. Das freie Depot passt, wenn du Schwankungen selbst einschätzen kannst. Ein Garantieprodukt eignet sich, wenn dir Kapitalerhalt wichtiger ist als Renditechancen.

Wer ist förderberechtigt und wer nicht?

Der Kreis der Förderberechtigten ist deutlich größer als bei der Riester-Rente. Unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Angestellte und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
  • Selbstständige und Freiberufler, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit (mit Einwilligung zur Datenübermittlung)
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Minijobber, die nicht auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden
  • Eltern während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Pflegende Angehörige, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen
  • Bezieher bestimmter Sozialleistungen, etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld, sofern sie im letzten Jahr vor Leistungsbeginn versicherungspflichtig waren
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa angestellte Ärzte oder Anwälte

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem Menschen, die bereits eine volle Altersrente bezogen haben, sowie Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.

Unmittelbar förderberechtigt sind ...

  • Angestellte, Auszubildende
  • Selbstständige, Freiberufler
  • Beamte, Richter, Berufssoldaten
  • Landwirte, mitarbeitende Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten
  • Pflegende Angehörige, Eltern in Kindererziehungszeit
  • Mitglieder in Versorgungswerken

  • Befreite Minijobber
  • Vollrentner

Wer selbst nicht unmittelbar berechtigt ist, kann über einen förderberechtigten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner mittelbar Zulagen erhalten: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du die Zulage auch ohne eigene Förderberechtigung erhalten, wenn dein Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120€ pro Jahr.

Welche Förderungen gibt es?

Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren lassen.

ZulageHöheVoraussetzung
Grundzulage (bis 360€ Eigenbeitrag)50% Förderquote (max. 180€ pro Jahr)Mindesteigenbeitrag 120€ pro Jahr
Grundzulage (ab 360€ bis 1.800€ Eigenbeitrag)25% Förderquote (max. 360€ pro Jahr)Eigenbeitrag über 360€ pro Jahr
Kinderzulage100% Förderquote (max. 300€ pro Kind und Jahr)Kindergeldberechtigung, Eigenbeitrag ab 25€ pro Monat
Berufseinsteigerbonus200€ einmaligVertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Förderungen des Altersvorsorgedepots im Überblick

Die maximale Grundzulage beträgt 540€ pro Jahr und wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800€ im Jahr erreicht. Zur Grundzulage kommen noch bis zu 300€ Kinderzulage pro Kind und Jahr und einmalig 200€ Berufseinsteigerbonus hinzu, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

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Beispielrechnung für die Altersvorsorgedepot-Zulagen
Eine alleinstehende, 24-jährige Berufseinsteigerin mit zwei Kindern und 1.800€ Eigenbeitrag im Jahr erhält 540€ Grundzulage, 600€ Kinderzulage und einmalig 200€ Berufseinsteigerbonus. Im ersten Jahr bekommt sie insgesamt 1.340€ staatliche Förderung, danach 1.140€ jährlich.

Die Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind macht das Altersvorsorgedepot rechnerisch besonders attraktiv für Familien. Ohne Kinder bleibt trotzdem die volle Grundzulage von bis zu 540€ pro Jahr erhalten, plus der Sonderausgabenabzug sowie der Steuerstundungseffekt in der Ansparphase. Das Altersvorsorgedepot ist also kein Familienprodukt im engeren Sinn, die Kinderzulage kommt einfach als zusätzlicher Baustein obendrauf.

Grundzulage

Kinderzulage

Berufseinsteigerbonus

Maximale Einzahlung & Förderung: Wie viel sollte man investieren?

Die maximale Zulage erhältst du, wenn du 1.800€ pro Jahr einzahlst. Das entspricht 150€ im Monat. Darüber hinaus erhöht sich die Zulage nicht mehr. Allerdings kannst du bis zu 6.840€ pro Jahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Diese Einzahlungen oberhalb der Zulagengrenze profitieren weiterhin vom steuerfreien Wachstum während der Ansparphase, bringen aber keine zusätzliche Förderung. 

Du kannst bis zu zwei zertifizierte Altersvorsorgeverträge parallel führen. Das verdoppelt dein maximales jährliches Einzahlungsvolumen auf insgesamt 13.680€. Die Förderung gibt es allerdings nur einmal für die ersten 1.800€ in einem Depot.

Eigenbeitrag pro JahrZulage/Förderung
120€ (Mindestbeitrag)Anspruch auf Grundzulage entsteht
360€180€ Grundzulage (50% Förderquote)
1.800€540€ Grundzulage (Maximum)
Bis 6.840€Keine zusätzliche Zulage, aber steuerfreies Wachstum
Bis 13.680€Bei 2 Altersvorsorgedepots, nur einmal Zulagen bis 540€ Grundzulage 
Höhe der Förderung in Abhängigkeit des Eigenbeitrags

So erhältst du die höchste Förderung

Die maximale Förderquote (Förderung ÷ Eigenbetrag) erreichst du mit 360€ Einzahlung pro Jahr. Du profitierst hier von 50% Grundzulage und erhältst auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent Förderung, sodass deine Förderquote 50% beträgt. 

Darüber hinaus erhältst du bis maximal 1.800€ nur noch 25% Grundzulage. Von 360€ bis 1.800€ erhältst du pro eingezahltem Euro 25 Cent Förderung, das sind maximal 360€. Insgesamt kommst du so auf maximal 540€ Förderung. Bei diesem Betrag sinkt deine Förderquote auf insgesamt 30%.

  • Höchste relative Förderquote: Eigenbetrag 360€ → 180€ Förderung → 50% Förderquote
  • Höchste absolute Förderung: Eigenbetrag 1.800€ → 540€ Förderung → 30% Förderquote

Den größten Hebel hast du bei einem jährlichen Eigenbetrag von 360€, die höchste absolute Grundzulage erhältst du mit 1.800€.

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Altersvorgedepot bei geringem Budget
Wer nicht allzu viel Geld für die Altersvorsorge übrig hat, erzielt mit 360€ die effizienteste Förderung pro eingesetztem Euro. Wer möglichst viel staatliche Zulage erhalten möchte, zahlt bis zur vollen Fördergrenze von 1.800€ ein.

Sonderausgabenabzug: Steuervorteil macht Einzahlungen attraktiver

Deine Einzahlungen und erhaltenen Zulagen kannst du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen: Bis zu 1.800€ zuzüglich der erhaltenen Zulagen kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt die für dich vorteilhaftere Variante aus Zulage und Steuerabzug aus.

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Rechenbeispiel zum Sonderausgabenabzug
Bei einem Eigenbeitrag von 1.800€ und einer Grundzulage von 540€ summiert sich der geltend gemachte Betrag auf 2.340€. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% ergibt sich daraus eine Steuerersparnis von rund 983€. Die Zulage von 540€ hast du bereits erhalten, weshalb sie mit der Steuerersparnis verrechnet wird. Als Rückerstattung über den Steuerbescheid bekommst du in diesem Beispiel rund 443€.

Je höher dein Einkommen und somit dein Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt dieser zusätzliche Effekt neben der Zulage.

Warum sich auch Einzahlungen über 1.800€ lohnen können

Zulagen erhältst du maximal bis zur Fördergrenze von 1.800€ jährlich, auch die steuerliche Absetzbarkeit ist auf 1.800€ Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen begrenzt. Allerdings lässt der Gesetzgeber die Möglichkeit offen, mehr Geld einzuzahlen: maximal 6.840€ pro Jahr und Vertrag, mit maximal zwei Verträgen insgesamt bis zu 13.680€. Auf diese Überzahlungen erhältst du keine Zulagen, und du kannst sie auch nicht steuerlich geltend machen.

Je nach persönlicher Situation kann es dennoch Sinn ergeben, mehr Geld in dein Altersvorsorgedepot statt in einen normalen ETF-Sparplan einzuzahlen. Denn auch oberhalb der Zulagengrenze kann eine höhere Einzahlung Vorteile bringen:

  • Steuerstundung während der Ansparphase: Auf Kursgewinne und Dividenden fällt keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an, solange dein Geld im Depot bleibt. Dein Kapital arbeitet dadurch ungeschmälert weiter und mehr Geld profitiert vom Zinseszinseffekt.
  • Günstigere Besteuerung im Alter: Die ungeförderten Einzahlungen oberhalb von 1.800€ werden bei der Auszahlung steuerlich günstiger behandelt als der geförderte Teil. Wie genau das funktioniert, erfährst du im Abschnitt zur Besteuerung.

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Für wen sich Überzahlungen besonders lohnen
Überzahlungen sind vor allem für Sparer interessant, die zusätzliches Geld langfristig anlegen möchten. Je länger dein Anlagehorizont, desto stärker wirkt sich die Steuerstundung durch den Zinseszinseffekt aus. Wer dagegen schon vor dem Rentenalter auf einen Teil seines Ersparten zugreifen möchte oder unsicher ist, wie lange das Geld gebunden bleiben soll, ist mit einem normalen, jederzeit verfügbaren ETF-Sparplan oft besser beraten.

Welche Wertpapiere können gefördert werden?

Anders als bei einem klassischen Wertpapierdepot gelten im Altersvorsorgedepot feste Anlagevorgaben mit einer Positivliste zugelassener Produkte. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die staatliche Förderung tatsächlich in breit gestreute, langfristig orientierte Anlagen fließt und nicht in spekulative Produkte. Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.

Wertpapiere im Altersvorsorgedepot

  • ETFs
  • Fonds
  • Geldmarktfonds
  • EU-Staatsanleihen

  • Einzelaktien
  • Zertifikate
  • Kryptowährungen
  • Spekulative Produkte

Für das Altersvorsorgedepot sind nur Produkte der SRI-Risikoklassen 1 bis 5 zugelassen, die risikoreicheren Klassen 6 und 7 entfallen. Ein breiter Welt-Aktien-ETF wie auf den MSCI World oder den ACWI liegt in der Regel bei Risikoklasse 4 und ist damit förderfähig.

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Das bedeutet SRI
Der SRI (Summary Risk Indicator) ordnet Fonds und ETFs auf einer Skala von 1 bis 7 nach ihrem Risiko ein. Je höher die Einstufung, desto stärker schwankt der Kurs erfahrungsgemäß. Auch ein niedriger SRI bedeutet aber kein risikofreies Investment.

Trotz der Beschränkung auf bestimmte Anlageklassen bleibst du innerhalb dieses Rahmens flexibel: Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es nicht. Du kannst deine Anlagestrategie innerhalb der erlaubten Produkte selbst gestalten und die Renditechancen des Kapitalmarkts voll nutzen, statt wie bei klassischen Rentenprodukten durch eine Garantie ausgebremst zu werden.

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Standarddepot als Alternative
Du möchtest die Investments nicht selbst aussuchen? Dann bietet der Gesetzgeber eine Alternative: Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt bereitstellen, das aus zwei fest vorgegebenen Bausteinen besteht: einem risikoarmen Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 und einem chancenorientierten Fonds der Risikoklasse 3 bis 5. Für dieses Standardprodukt gilt der gesetzliche Kostendeckel von 1% Effektivkosten pro Jahr.

Wie hoch sind die Kosten?

Einzelne Neobroker werben bereits mit 0% Kosten für ihr künftiges Altersvorsorgedepot. Solche Angebote können über andere Vergütungen oder Produktkosten querfinanziert werden, etwa über teurere hauseigene ETF-Anteilsklassen. Prüfe deshalb nicht nur die Depotgebühr selbst, sondern auch die Kostenquote der angebotenen ETFs und Fonds und vergleiche immer die Gesamtkosten.

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Start ist erst am 1. Januar 2027
Vor dem 1. Januar 2027 kannst du rechtsgültig noch kein Altersvorsorgedepot abschließen. Konkrete Konditionen der einzelnen Anbieter werden voraussichtlich ab Herbst 2026 bekannt. Ein Vergleich lohnt sich erst kurz vor dem Start, aktuelle Werbeversprechen einzelner Anbieter solltest du bis dahin mit Vorsicht zur Kenntnis nehmen.

Für zertifizierte Standardprodukte gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1% Effektivkosten pro Jahr. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, statt am Anfang anzufallen. Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt aber stark vom Anbieter ab, der gesetzliche Deckel markiert nur die Obergrenze.

Ein Kostendeckel von 1% klingt niedrig. Über 30 bis 40 Jahre machen aber auch schon geringe Kostenunterschiede einen erheblichen Teil bei deiner erzielten Rendite aus. Vergleiche deshalb die Effektivkosten der Anbieter, statt dich allein auf den gesetzlichen Höchstwert zu verlassen.

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Warum ein Depot kaum wirklich kostenlos sein kann
Die Verwaltung eines Altersvorsorgedepots ist deutlich aufwendiger als bei einem normalen Wertpapierdepot: Zulagenverwaltung, Überträge, Kommunikation mit der Zulagenstelle und die separate Führung von geförderten und ungeförderten Steuertöpfen verursachen laufende Kosten beim Anbieter.

Du hast ein besseres Angebot gefunden und möchtest während der Laufzeit den Anbieter wechseln? Auch das ist möglich, kann aber etwas kosten: Ein Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150€, danach ist er kostenfrei. Der neue Anbieter darf höchstens 150€ Verwaltungspauschale für die Übernahme verlangen, unabhängig von den fünf Jahren.

Riester-Vertrag übertragen, kündigen oder behalten?

Riester und Altersvorsorgedepot folgen unterschiedlichen Förderlogiken. Das entscheidet, ob sich ein Wechsel für dich lohnt. Ein bestehender Riester-Vertrag läuft unter vollem Bestandsschutz weiter, ohne dass du handeln musst. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 lassen sich allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Der Unterschied in der Fördersystematik

Die alte Riester-Förderung bemisst sich an einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag: Erreichst du diesen Betrag, erhältst du die volle Grundzulage von 175€. Leistest du weniger, kürzt sich die Zulage anteilig. Weil sich der Mindesteigenbeitrag am Einkommen orientiert, reicht bei Personen mit geringem Einkommen oft schon ein kleiner absoluter Betrag für die volle Förderung. Die neue Förderung im Altersvorsorgedepot berechnet sich dagegen unabhängig vom Einkommen direkt proportional zum eingezahlten Betrag: Je mehr du einzahlst, desto höher fällt die Zulage aus, bis zur Obergrenze von 1.800€ Eigenbeitrag. 

KriteriumRiester-RenteAltersvorsorgedepot
FördersystematikVolle Zulage ab Erreichen eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags, darunter anteilige KürzungGrundzulage steigt beitragsabhängig in 2 Förderstufen bis 1.800€ Eigenbeitrag
Vorteil bei geringem EigenbeitragNiedriger geforderter Mindesteigenbeitrag ermöglicht volle Zulage schon bei kleinem EigenbeitragZulage fällt bei kleinem Eigenbeitrag automatisch geringer aus
Vorteil bei höherem EigenbeitragZulage bleibt bei 175€ gedeckelt, unabhängig von zusätzlichen EinzahlungenZulage steigt mit dem Eigenbeitrag bis 1.800€
GrundzulageMax. 175€Max. 540€
Mindestbetrag4% des Bruttogehalts, min. 60€ im JahrMin. 120€ im Jahr
HöchstbetragMax. 2.100€ im JahrMax. 6.840€ im Jahr (bei zwei Depots 13.680€)
Abzug von SonderausgabenEigenbeitrag und Zulagen (max. 2.100€)Eigenbeitrag (max. 1.800€) und Zulagen
ProduktweltVersicherungsprodukt mit BeitragsgarantieWertpapierdepot mit ETFs und Fonds, ohne Garantie als Basisoption
Riester vs. Altersvorsorgedepot im Vergleich

Besonders bei niedrigem Einkommen und hohen Kinderzulagen kann das alte Riester-System im Verhältnis zum Eigenbeitrag eine höhere Förderquote bieten. Pauschale Empfehlungen sind aber schwierig, die Entscheidung hängt von deinem Einkommen, deiner Sparrate und deiner Kinderzahl ab.

Diese Möglichkeiten gibt es beim Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot

Du hast drei Möglichkeiten beim Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot:

Förderstruktur wechseln, ohne Kapital zu übertragen

Ins Altersvorsorgedepot übertragen

Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Altersvorsorgevertrag eröffnen

Möchtest du die vertraglichen Konditionen deines alten Riester-Vertrags behalten, aber künftig die neue Förderung nutzen, kann eine reine Umstellung der Fördersystematik ohne Kapitalübertragung passender sein als ein zusätzlicher Neuvertrag. Möchtest du dagegen auch die bisherige Riester-Förderung vollständig behalten, führst du deinen Vertrag am besten unverändert fort und verzichtest auf jeden zusätzlichen, neuen Altersvorsorgevertrag.

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Ruhender Riester-Vertrag verliert bei Neuabschluss den förderrechtlichen Bestandsschutz
Schließt du einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab, endet der förderrechtliche Bestandsschutz deines alten Riester-Vertrags – auch wenn dieser ruht und du das angesparte Kapital nicht überträgst. Damit gilt die neue Fördersystematik künftig für alle deine geförderten Altersvorsorgeverträge. Wäge deshalb ab, ob dir der Neuabschluss den erhofften Vorteil bringt oder ob eine der beiden anderen Optionen besser zu dir passt.

Ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot lässt sich nur einmalig vollziehen. Du kannst die Entscheidung später nicht mehr rückgängig machen. Prüfe deine Situation deshalb sorgfältig, bevor du dich für eine der folgenden Optionen entscheidest. So prüfst du deinen Riester-Vertrag:

  • Vergleiche deine aktuelle Förderquote (Zulage im Verhältnis zum Eigenbeitrag) mit der neuen, beitragsproportionalen Förderquote im Altersvorsorgedepot.
  • Prüfe die laufenden Kosten deines Riester-Vertrags, insbesondere bei Versicherungsprodukten.
  • Rechne durch, welche der drei Übertragungsoptionen bei deiner Kinderzahl und Sparrate am meisten Zulage bringt.
  • Warte bei einer bevorstehenden Auszahlphase möglichst bis nach dem Start der Reform, da sich die Bedingungen für den Übergang in die Rente verbessern.
  • Kläre bei zwei bestehenden Verträgen, wie sich eine gestaffelte Übertragung auf deine Förderung auswirkt.

Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot bringt hohe staatliche Förderung und mehr Freiheit bei der Geldanlage, verlangt dafür aber Kompromisse bei Sicherheit, Flexibilität und Besteuerung. Die folgende Übersicht zeigt, was für und was gegen das Altersvorsorgedepot spricht.

Altersvorsorgedepot: Pro & Contra

  • Hohe Zulagen: Bis zu 540€ Grundzulage pro Jahr
  • Kinderzulage: 300€ pro Kind und Jahr, ohne Obergrenze bei der Kinderzahl
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag und Zulage in der Steuererklärung absetzbar  
  • Großer Förderkreis: Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt
  • Keine Beitragsgarantie nötig: Höhere Aktienquote und damit höhere Renditechancen möglich
  • Steuerfreie Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale, solange das Geld im Depot bleibt
  • Kostendeckel für Standarddepot: auf 1% Effektivkosten pro Jahr begrenzt
  • Flexible Auszahlung: Bis zu 30% Einmalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
  • Wohnförderung möglich: Entnahme fürs selbstgenutzte Eigenheim förderunschädlich

  • Volle Besteuerung im Alter: Die gesamte Auszahlung (Eigenbeitrag, Zulage und Wertzuwachs) wird später mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert
  • Kosten oberhalb günstiger ETF-Sparpläne: Der 1%-Deckel liegt deutlich über der Gesamtkostenquote (TER) von normalen ETF-Sparplänen
  • Kein Kapitalschutz ohne Garantieprodukt: Beim garantiefreien Depot trägst du das volle Marktrisiko selbst
  • Kapitalbindung bis 65: Auszahlung frühestens mit 65 Jahren
  • Vorzeitige Entnahme förderschädlich: Löst du das Depot vor Rentenbeginn auf, fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück
  • Eingeschränkte Produktauswahl: Nur ETFs, Fonds und bestimmte Anleihen erlaubt, keine Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen
  • Vererbung an Nicht-Ehepartner nachteilig: Andere Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, zusätzlich kann Erbschaftsteuer anfallen

Ob die Vorteile überwiegen, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Wer viele Jahre bis zur Rente hat und einen im Vergleich zum Ruhestand hohen Steuersatz im Berufsleben erwartet, profitiert besonders stark von der Kombination aus Zulage und späterer, oft niedrigerer Besteuerung. Wer dagegen kurz vor der Rente steht, kurzfristig auf sein Geld zugreifen muss oder im Alter einen hohen Steuersatz erwartet, sollte die Nachteile besonders sorgfältig gegen die Förderung abwägen.

Wann und wie viel kann in der Rente ausgezahlt werden?

Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot folgt festen Zeitfenstern, lässt dir innerhalb dieser Grenzen aber deutlich mehr Wahlfreiheit als die Riester-Rente.

  • Ab 65 Jahren: frühestmöglicher Start der Auszahlung (Standardeinstellung, falls du keine andere Wahl triffst)
  • Bis 70 Jahre: spätester Zeitpunkt, zu dem die Auszahlung beginnen muss

Anders als bei der Riester-Rente musst du dich nicht von Anfang an auf eine Auszahlungsform festlegen. Du hast die Wahl zwischen einem Auszahlungsplan oder einer lebenslangen Rente. Die Entscheidung fällt erst kurz vor deinem Renteneintritt.

KriteriumAuszahlungsplanLebenslange Rente
FunktionsweiseKapital bleibt investiert, monatliche Rate wird regelmäßig neu berechnetVersicherung zahlt eine lebenslange, meist gleichbleibende Rente
MindestlaufzeitBis mindestens 85 JahreLebenslang, endet erst mit dem Tod
LanglebigkeitsrisikoTrägst du selbst, falls du älter wirst als geplantTrägt der Versicherer
Monatliche RateTendenziell höher, da kein Versicherungsschutz eingepreist istTendenziell niedriger, da die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko absichert
Restkapital bei TodVerbleibendes Kapital ist vererbbarEndet grundsätzlich mit dem Tod, außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit
Auszahlungsplan und lebenslange Rente im Vergleich

Welche Auszahlungsform passt zu dir?

Ein Auszahlplan eignet sich, wenn du eine höhere monatliche Rate bevorzugst und das Risiko eines besonders langen Ruhestands selbst tragen kannst, etwa weil du weitere Einkünfte oder Vermögen hast. Eine lebenslange Rente eignet sich, wenn dir Planungssicherheit bis ans Lebensende wichtiger ist als eine möglichst hohe Rate. Da du dich erst kurz vor Rentenbeginn entscheiden musst, kannst du diese Wahl auf Basis deiner dann aktuellen Lebenssituation treffen, statt sie Jahrzehnte vorher festzulegen.

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Teilkapitalauszahlung zum Start
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30% deines angesparten Kapitals einmalig entnehmen, förderunschädlich und ohne Rückzahlung von Zulagen oder Steuervorteilen. Den restlichen Betrag erhältst du anschließend über eine der beiden folgenden Auszahlungsformen. Auf die Teilauszahlung fällt die Einkommensteuer an.

Was passiert bei vorzeitiger Auflösung?

Vor Erreichen der Auszahlungsgrenzen kannst du dein Altersvorsorgedepot zwar jederzeit auflösen, dieser Schritt ist aber förderschädlich. Eine Teilauszahlung zwischendurch ist dabei nicht möglich, du kannst das Depot nur vollständig auflösen, nicht in Teilbeträgen entnehmen.

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Achtung: Vorzeitige Auflösung ist förderschädlich
Löst du dein Depot vor Rentenbeginn auf, musst du die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Bereits erzielte Kursgewinne verbleiben dagegen bei dir. Teilauszahlungen zwischendurch sind nicht vorgesehen, eine vorzeitige Verfügung betrifft immer das gesamte Depot. Dieselbe Rückzahlungspflicht greift auch, wenn du dein Depot kündigst.

Zwei Ausnahmen bei der vorzeitigen Entnahme bleiben förderunschädlich: der Wechsel zu einem anderen Anbieter und die Wohnförderung. Entnimmst du Kapital für den Kauf, Bau oder die Sanierung deines selbst genutzten Eigenheims, bleibt das förderunschädlich, sofern dein Anbieter diese Option bereithält.

Mit wie viel Rente kannst du rechnen?

Wie viel am Ende im Ruhestand ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab: deinem Sparbetrag, der erzielten Rendite, den anfallenden Kosten und deinem persönlichen Steuersatz während der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Gerade der Steuersatz ist entscheidend, denn er bestimmt, wie stark sich die nachgelagerte Besteuerung am Ende lohnt.

Dazu ein Beispiel: Du startest mit 30 Jahren, zahlst durchgehend 1.800€ Eigenbeitrag pro Jahr in dein Altersvorsorgedepot ein, dein jährliches zu versteuerndes Einkommen während der Ansparphase liegt bei 50.000€. Mit 65 Jahren hast du etwa 250.000€ im Depot, inklusive Förderung und Rendite, nach Kosten. Daraus ergibt sich bei einem Einkommen von 20.000€ im Rentenalter eine monatliche Nettoauszahlung von knapp 1.000€ Rente bis zu deinem 85. Lebensjahr. Bei doppelt so hohem Einkommen wären es monatlich etwa 120€ weniger.

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Berechne deine persönliche Rente
Wie hoch deine spätere Rente aus dem Altersvorsorgedepot ist, hängt von deinen persönlichen Faktoren ab. Ermittle mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner, mit wie viel Rente du später rechnen kannst.

Wie funktioniert die Besteuerung?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Du profitierst steuerlich auf drei Arten: Während der Ansparphase kannst du deine Einzahlungen von der Einkommensteuer absetzen und zahlst keine Steuer auf Erträge im Altersvorsorgedepot. Dadurch kann das Vermögen im Depot steuerfrei wachsen, die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Ruhestand mit deinem dann oft niedrigeren Einkommensteuersatz. 

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Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
Beim Einzahlen sparst du sofort Steuern, über die Zulage oder den Sonderausgabenabzug. Während der Ansparphase wächst dein Kapital ohne Abgeltungssteuer weiter. Erst im Ruhestand zahlst du Steuern auf die Auszahlungen, meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz als während des Berufslebens. Damit verschiebst du die Steuerlast in eine Lebensphase, in der sie für viele geringer ausfällt.

Besteuerung während der Ansparphase

Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden, Ausschüttungen oder Zinsen an. Auch die jährliche Vorabpauschale entfällt. Dein Kapital wächst dadurch ungeschmälert weiter. Das ist ein Vorteil, der sich insbesondere über Jahrzehnte durch einen ungebremsten Zinseszinseffekt bemerkbar macht.

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Unterschied zum ETF-Sparplan
In einem normalen ETF-Sparplan fällt  die Vorabpauschale und bei Verkäufen sofort Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne an. Im Altersvorsorgedepot entfällt beides während der gesamten Ansparphase. Bei Aktien-ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51% gilt die Teilfreistellung von 30%. Damit sinkt dein Steuersatz auf Erträge aus einem Aktien-ETF auf etwa 18,5%. Diese Teilfreistellung gibt es im Altersvorsorgedepot nicht.

Besteuerung des geförderten Anteils in der Rente

Der geförderte Anteil, also dein Eigenbeitrag bis 1.800€ pro Jahr plus die erhaltene Zulage und der darauf erzielte Wertzuwachs, wird bei der Auszahlung vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – unabhängig davon, ob du dich für eine lebenslange Rente, einen Auszahlplan oder die Teilkapitalauszahlung entscheidest.

KriteriumAltersvorsorgedepot (geförderter Anteil)Riester-RentePrivates ETF-Depot
BesteuerungsprinzipNachgelagertNachgelagertAbgeltungssteuer direkt bei Verkauf
SteuersatzPersönlicher EinkommensteuersatzPersönlicher Einkommensteuersatz25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (reduziert um 30% Teilfreistellung bei Aktien-ETFs)
BemessungsgrundlageGesamte Auszahlung (Beitrag, Zulage, Gewinn)Gesamte Auszahlung (Beitrag, Zulage, Gewinn)Nur der Ertrag (Kursgewinne, Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen)
TeilfreistellungNeinNeinJa (bei Aktien-ETFs 30% der Erträge steuerfrei)
Unterschiede in der Besteuerung des geförderten Teils

Riester und Altersvorsorgedepot funktionieren beim geförderten Anteil nach demselben Prinzip. Der entscheidende Unterschied zum ETF-Depot: Dort zahlst du zwar laufend Steuern auf realisierte Gewinne, aber nur auf den Gewinn selbst und mit Teilfreistellung, während beim Altersvorsorgedepot die komplette Auszahlung ohne Teilfreistellung versteuert wird. Dafür wird die Steuer aber erst am Ende fällig und fällt dank eines niedrigeren persönlichen Steuersatzes häufig geringer aus.

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Vorzeitige Entnahme: die schädliche Verwendung
Ziehst du Kapital aus dem geförderten Anteil vor Rentenbeginn ab, wertet das Finanzamt das als sogenannte schädliche Verwendung. Du musst dann sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Auf die verbleibende Auszahlung fällt die volle Einkommensteuer an, ohne Halbeinkünfteverfahren.

Besteuerung des ungeförderten Anteils (Überzahlung) in der Rente

Für den Sparanteil oberhalb der Zulagengrenze (1.801€ bis 6.840€) gilt eine günstigere Besteuerung als für den geförderten Teil. Grundsätzlich werden hier nur Erträge versteuert, nicht die geleisteten Einzahlungen. Die genaue Steuerregel hängt von der gewählten Auszahlungsform ab:

AuszahlungsformBesteuerungEffekt
Lebenslange RenteErtragsanteilsbesteuerungNur ein pauschal festgelegter Anteil der Rente ist steuerpflichtig; Anteil bleibt dauerhaft gleich (bei Rentenbeginn mit 65 Jahren: 18%; bei Rentenbeginn mit 67 Jahren: 17%)
AuszahlplanHalbeinkünfteverfahren (bei einer Ansparphase von mind. 12 Jahren, ab dem 62. Lebensjahr)Nur die Hälfte der erzielten Gewinne ist steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz)
Einmalauszahlung (nach min. 12 Jahren Laufzeit, Alter min. 62 Jahre)HalbeinkünfteverfahrenNur die Hälfte der erzielten Gewinne ist steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz)
Einmalauszahlung (vor Ablauf von 12 Jahren)vollständige Steuerpflicht gesamter Gewinn ist steuerpflichtig
Besteuerung des ungeförderten Teils je nach Auszahlungsform

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Vorzeitige Entnahme beim ungeförderten Anteil
Anders als beim geförderten Anteil drohen hier keine Rückzahlungen, da du für diesen Teil auch keine Zulagen erhalten hast. Ziehst du das Geld aber vor Ablauf von 12 Jahren Laufzeit ab, verlierst du die Besteuerung über das Halbeinkünfteverfahren oder den Ertragsanteil und zahlst stattdessen die volle Einkommensteuer (persönlicher Einkommensteuersatz) auf die Gewinne.

Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?

Ob und wie sich das Guthaben vererben lässt, hängt davon ab, ob du dich noch in der Ansparphase befindest oder bereits Rente beziehst. Ob dein Erbe zurückzahlen muss, hängt davon ab, ob dein Ehepartner oder eine andere Person erbt.

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Erbschaftsteuer nicht vergessen
Unabhängig davon, was mit Zulagen und Steuervorteilen beim Vererben passiert, kann zusätzlich Erbschaftsteuer auf das geerbte Guthaben anfallen. Diese beiden Ebenen, die steuerliche Förderung und die Erbschaftsteuer, sind rechtlich unabhängig voneinander und werden getrennt behandelt. Bei größeren Vermögen lohnt sich hier im Zweifel der Rat eines Steuerberaters.

Vererbung während der Ansparphase

Das angesparte Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Dabei gilt aber ein wichtiger Grundsatz: Stirbst du, muss dein Erbe die erhaltene Förderung, also Zulagen und die aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge, zurückzahlen. Vererbt wird dann nur der Teil des Vermögens, der auf deine eigenen Einzahlungen und den erzielten Wertzuwachs entfällt.

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Ausnahme für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Überträgt dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das noch nicht ausgezahlte Vermögen auf seinen eigenen Altersvorsorgevertrag, geschieht das ohne Abzüge. Die Förderung bleibt in diesem Fall vollständig erhalten. Dein Partner führt das geerbte Kapital unter dem eigenen Vertrag weiter.

Erben andere Personen, etwa Kinder oder Geschwister, greift die Rückzahlungspflicht der Förderung ohne diese Ausnahme.

Vererbung während der Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase kommt es darauf an, welche Auszahlungsform du gewählt hast:

  • Befristeter Auszahlungsplan (mindestens bis 85 Jahre): Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
  • Lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit: nicht vererbbar, die Zahlungen enden mit dem Tod.
  • Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit: Die Rente wird bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an deine Hinterbliebenen weitergezahlt.

Im Erbfall muss die steuerliche Förderung (erhaltene Zulagen und Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug) zurückgezahlt werden. Wird das Altersvorsorgevermögen im Erbfall auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.

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Warum die lebenslange Rente ohne Garantiezeit nicht vererbbar ist
Bei der Leibrente wird das eingezahlte Kapital aller Versicherten kollektiv verwendet, um die Zahlungen an länger lebende Rentenbezieher zu finanzieren. Stirbst du früher als statistisch erwartet, fließt dein verbleibendes Kapital in diesen gemeinsamen Topf, statt an deine Erben zu gehen. Dieses Prinzip ermöglicht dem Versicherer, dir eine lebenslange Zahlung zuzusichern. Möchtest du das ausschließen, kannst du beim Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dadurch sinkt in der Regel die monatliche Rente etwas, weil der Versicherer das zusätzliche Risiko einpreist.

Altersvorsorgedepot vs. privater ETF-Sparplan

Beide Varianten investieren in ETFs, unterscheiden sich aber deutlich in Förderung, Flexibilität und Besteuerung. Für langfristig orientierte Sparer mit stabilem Einkommen liefert das Altersvorsorgedepot durch die Zulagen häufig einen Renditevorsprung, besonders bei niedrigen bis mittleren Eigenbeiträgen. Wer flexibel bleiben möchte oder bereits einen hohen erwarteten Steuersatz im Alter hat, sollte einen privaten ETF-Sparplan als Ergänzung oder Alternative prüfen.

KriteriumAltersvorsorgedepotPrivater ETF-Sparplan
Staatliche ZulageBis zu 540€ + KinderzulageKeine
SonderausgabenabzugBis 1.800€ zzgl. ZulageNicht möglich
VerfügbarkeitGebunden bis mindestens 65Jederzeit verfügbar
Besteuerung im RuhestandVoller Einkommensteuersatz auf gesamte Auszahlungen, nicht nur den GewinnanteilAbgeltungssteuer auf Erträge (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, abzgl. 30% Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) 
TeilfreistellungkeineAktien-ETFs mit 30% Teilfreistellung
KostenobergrenzeGesetzlicher Deckel bei 1%Keine gesetzliche Grenze
ProduktauswahlPositivliste, keine EinzelaktienFrei wählbar
Vergleich von Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan

Der entscheidende Hebel ist die Differenz zwischen deinem Grenzsteuersatz während der Ansparphase und deinem voraussichtlichen Grenzsteuersatz im Ruhestand. Sinkt dein zu versteuerndes Einkommen im Alter, sinkt in der Regel auch dieser Satz, wodurch sich der zeitliche Aufschub der Besteuerung finanziell lohnt. Wie stark dieser Effekt für dich ausfällt, hängt von deiner individuellen Einkommenssituation vor und nach der Rente ab. Diese Differenz macht den steuerlichen Vorteil des Altersvorsorgedepots aus, denn du zahlst deine Steuer effektiv zu einem günstigeren Zeitpunkt.

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Die Steuerarbitrage ist kein Automatismus
Wer im Ruhestand hohe Mieteinnahmen hat, eine Betriebsrente bezieht, weiterhin selbstständig arbeitet oder eine hohe gesetzliche Rente erhält, kann auch im Alter einen hohen Einkommensteuersatz haben. In diesem Fall schrumpft der Vorteil des Altersvorsorgedepots gegenüber dem ETF-Sparplan erheblich, weil die fehlende Teilfreistellung dann stärker wiegt als der Zeitvorteil der Besteuerung.

Du musst dich nicht zwingend für eine der beiden Varianten entscheiden. Eine mögliche Aufteilung besteht darin, zunächst die Förderung auszuschöpfen und darüber hinausgehendes Sparkapital in einen flexiblen, jederzeit verfügbaren ETF-Sparplan zu investieren. So sicherst du dir die staatliche Förderung, ohne dein gesamtes Vermögen bis zum 65. Lebensjahr zu binden.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich meine bestehende Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot übertragen?

Wie viel Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?

Wie hoch ist der Höchstbetrag für ein Altersvorsorgedepot?

Welche ETFs sind für das Altersvorsorgedepot zugelassen?

Können Beamte das Altersvorsorgedepot nutzen?