Altersvorsorgedepot: Förderungen, ETFs & Riester-Wechsel
Das Altersvorsorgedepot löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab und fördert deine private Altersvorsorge mit bis zu 540€ staatlicher Grundzulage plus maximal 300€ Kinderbonus pro Jahr und Kind. Du investierst direkt in den Kapitalmarkt und bist nicht an eine Beitragsgarantie gebunden.
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- Die maximale Grundzulage im Altersvorsorgedepot beträgt 540€ pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800€.
- Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind und Jahr, wenn du mindestens 25€ pro Monat einzahlst.
- Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt, nicht mehr nur Angestellte und Beamte.
- Du wählst zwischen drei Produktvarianten: freies Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte mit 80% oder 100% Kapitalgarantie.
- Für zertifizierte Standardprodukte gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1% pro Jahr.
- Auszahlungen im Ruhestand unterliegen der vollen Einkommensteuer. Anders als bei einem privaten ETF-Depot gibt es keine Teilfreistellung.
Das Altersvorsorgedepot eignet sich für Angestellte, Beamte und Selbstständige – fast jeden, der für den Ruhestand vorsorgen möchte, unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Am meisten lohnt sich das Altersvorsorgedepot voraussichtlich für langfristige Anleger, Familien mit Kindern und Sparer, die die Zulagen ausschöpfen und im Ruhestand einen niedrigeren persönlichen Steuersatz erwarten. Weniger geeignet ist es bei kurzer Restlaufzeit, hohem Liquiditätsbedarf, hohen Produktkosten oder voraussichtlich hoher Steuerbelastung im Alter.
Hier ordnen wir das Altersvorsorgedepot für dich ein: von der Förderberechtigung und den Zulagen über die verfügbaren Produktvarianten und Kosten bis zu Besteuerung, Auszahlung und Vererbung. Wie schlägt sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem privaten ETF-Sparplan? Und was bedeutet der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag?
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Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot für deine private Altersvorsorge, das der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Anders als die Riester-Rente verzichtet das Depot auf eine Beitragsgarantie und investiert dein Geld direkt in ETFs. Der Gesetzgeber sieht dafür drei Varianten vor:
Standardprodukt ohne Garantie
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Altersvorsorgedepot mit Garantie
Jeder Anbieter muss das Standardprodukt anbieten, alle weiteren Varianten liegen im Ermessen des Anbieters.
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Wer ist förderberechtigt und wer nicht?
Der Kreis der Förderberechtigten ist deutlich größer als bei der Riester-Rente. Unmittelbar förderberechtigt sind:
- Angestellte und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Selbstständige und Freiberufler, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit (mit Einwilligung zur Datenübermittlung)
- Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Minijobber, die nicht auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden
- Eltern während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Pflegende Angehörige, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen
- Bezieher bestimmter Sozialleistungen, etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld, sofern sie im letzten Jahr vor Leistungsbeginn versicherungspflichtig waren
- Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
- Helfer im Bundesfreiwilligendienst
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa angestellte Ärzte oder Anwälte
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem Menschen, die bereits eine volle Altersrente bezogen haben, sowie Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.
Unmittelbar förderberechtigt sind ...
- Angestellte, Auszubildende
- Selbstständige, Freiberufler
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Landwirte, mitarbeitende Familienangehörige
- Künstler und Publizisten
- Pflegende Angehörige, Eltern in Kindererziehungszeit
- Mitglieder in Versorgungswerken
- Befreite Minijobber
- Vollrentner
Wer selbst nicht unmittelbar berechtigt ist, kann über einen förderberechtigten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner mittelbar Zulagen erhalten: Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du die Zulage auch ohne eigene Förderberechtigung erhalten, wenn dein Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120€ pro Jahr.
Welche Förderungen gibt es?
Die staatliche Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren lassen.
| Zulage | Höhe | Voraussetzung |
| Grundzulage (bis 360€ Eigenbeitrag) | 50% Förderquote (max. 180€ pro Jahr) | Mindesteigenbeitrag 120€ pro Jahr |
| Grundzulage (ab 360€ bis 1.800€ Eigenbeitrag) | 25% Förderquote (max. 360€ pro Jahr) | Eigenbeitrag über 360€ pro Jahr |
| Kinderzulage | 100% Förderquote (max. 300€ pro Kind und Jahr) | Kindergeldberechtigung, Eigenbeitrag ab 25€ pro Monat |
| Berufseinsteigerbonus | 200€ einmalig | Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag |
Die maximale Grundzulage beträgt 540€ pro Jahr und wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800€ im Jahr erreicht. Zur Grundzulage kommen noch bis zu 300€ Kinderzulage pro Kind und Jahr und einmalig 200€ Berufseinsteigerbonus hinzu, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
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Die Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind macht das Altersvorsorgedepot rechnerisch besonders attraktiv für Familien. Ohne Kinder bleibt trotzdem die volle Grundzulage von bis zu 540€ pro Jahr erhalten, plus der Sonderausgabenabzug sowie der Steuerstundungseffekt in der Ansparphase. Das Altersvorsorgedepot ist also kein Familienprodukt im engeren Sinn, die Kinderzulage kommt einfach als zusätzlicher Baustein obendrauf.
Grundzulage
Kinderzulage
Berufseinsteigerbonus
Maximale Einzahlung & Förderung: Wie viel sollte man investieren?
Die maximale Zulage erhältst du, wenn du 1.800€ pro Jahr einzahlst. Das entspricht 150€ im Monat. Darüber hinaus erhöht sich die Zulage nicht mehr. Allerdings kannst du bis zu 6.840€ pro Jahr in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Diese Einzahlungen oberhalb der Zulagengrenze profitieren weiterhin vom steuerfreien Wachstum während der Ansparphase, bringen aber keine zusätzliche Förderung.
Du kannst bis zu zwei zertifizierte Altersvorsorgeverträge parallel führen. Das verdoppelt dein maximales jährliches Einzahlungsvolumen auf insgesamt 13.680€. Die Förderung gibt es allerdings nur einmal für die ersten 1.800€ in einem Depot.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulage/Förderung |
| 120€ (Mindestbeitrag) | Anspruch auf Grundzulage entsteht |
| 360€ | 180€ Grundzulage (50% Förderquote) |
| 1.800€ | 540€ Grundzulage (Maximum) |
| Bis 6.840€ | Keine zusätzliche Zulage, aber steuerfreies Wachstum |
| Bis 13.680€ | Bei 2 Altersvorsorgedepots, nur einmal Zulagen bis 540€ Grundzulage |
So erhältst du die höchste Förderung
Die maximale Förderquote (Förderung ÷ Eigenbetrag) erreichst du mit 360€ Einzahlung pro Jahr. Du profitierst hier von 50% Grundzulage und erhältst auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent Förderung, sodass deine Förderquote 50% beträgt.
Darüber hinaus erhältst du bis maximal 1.800€ nur noch 25% Grundzulage. Von 360€ bis 1.800€ erhältst du pro eingezahltem Euro 25 Cent Förderung, das sind maximal 360€. Insgesamt kommst du so auf maximal 540€ Förderung. Bei diesem Betrag sinkt deine Förderquote auf insgesamt 30%.
- Höchste relative Förderquote: Eigenbetrag 360€ → 180€ Förderung → 50% Förderquote
- Höchste absolute Förderung: Eigenbetrag 1.800€ → 540€ Förderung → 30% Förderquote
Den größten Hebel hast du bei einem jährlichen Eigenbetrag von 360€, die höchste absolute Grundzulage erhältst du mit 1.800€.
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Sonderausgabenabzug: Steuervorteil macht Einzahlungen attraktiver
Deine Einzahlungen und erhaltenen Zulagen kannst du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen: Bis zu 1.800€ zuzüglich der erhaltenen Zulagen kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt die für dich vorteilhaftere Variante aus Zulage und Steuerabzug aus.
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Je höher dein Einkommen und somit dein Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt dieser zusätzliche Effekt neben der Zulage.
Warum sich auch Einzahlungen über 1.800€ lohnen können
Zulagen erhältst du maximal bis zur Fördergrenze von 1.800€ jährlich, auch die steuerliche Absetzbarkeit ist auf 1.800€ Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen begrenzt. Allerdings lässt der Gesetzgeber die Möglichkeit offen, mehr Geld einzuzahlen: maximal 6.840€ pro Jahr und Vertrag, mit maximal zwei Verträgen insgesamt bis zu 13.680€. Auf diese Überzahlungen erhältst du keine Zulagen, und du kannst sie auch nicht steuerlich geltend machen.
Je nach persönlicher Situation kann es dennoch Sinn ergeben, mehr Geld in dein Altersvorsorgedepot statt in einen normalen ETF-Sparplan einzuzahlen. Denn auch oberhalb der Zulagengrenze kann eine höhere Einzahlung Vorteile bringen:
- Steuerstundung während der Ansparphase: Auf Kursgewinne und Dividenden fällt keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an, solange dein Geld im Depot bleibt. Dein Kapital arbeitet dadurch ungeschmälert weiter und mehr Geld profitiert vom Zinseszinseffekt.
- Günstigere Besteuerung im Alter: Die ungeförderten Einzahlungen oberhalb von 1.800€ werden bei der Auszahlung steuerlich günstiger behandelt als der geförderte Teil. Wie genau das funktioniert, erfährst du im Abschnitt zur Besteuerung.
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Welche Wertpapiere können gefördert werden?
Anders als bei einem klassischen Wertpapierdepot gelten im Altersvorsorgedepot feste Anlagevorgaben mit einer Positivliste zugelassener Produkte. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die staatliche Förderung tatsächlich in breit gestreute, langfristig orientierte Anlagen fließt und nicht in spekulative Produkte. Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind ausgeschlossen.
Wertpapiere im Altersvorsorgedepot
- ETFs
- Fonds
- Geldmarktfonds
- EU-Staatsanleihen
- Einzelaktien
- Zertifikate
- Kryptowährungen
- Spekulative Produkte
Für das Altersvorsorgedepot sind nur Produkte der SRI-Risikoklassen 1 bis 5 zugelassen, die risikoreicheren Klassen 6 und 7 entfallen. Ein breiter Welt-Aktien-ETF wie auf den MSCI World oder den ACWI liegt in der Regel bei Risikoklasse 4 und ist damit förderfähig.
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Trotz der Beschränkung auf bestimmte Anlageklassen bleibst du innerhalb dieses Rahmens flexibel: Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es nicht. Du kannst deine Anlagestrategie innerhalb der erlaubten Produkte selbst gestalten und die Renditechancen des Kapitalmarkts voll nutzen, statt wie bei klassischen Rentenprodukten durch eine Garantie ausgebremst zu werden.
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Wie hoch sind die Kosten?
Einzelne Neobroker werben bereits mit 0% Kosten für ihr künftiges Altersvorsorgedepot. Solche Angebote können über andere Vergütungen oder Produktkosten querfinanziert werden, etwa über teurere hauseigene ETF-Anteilsklassen. Prüfe deshalb nicht nur die Depotgebühr selbst, sondern auch die Kostenquote der angebotenen ETFs und Fonds und vergleiche immer die Gesamtkosten.
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Für zertifizierte Standardprodukte gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1% Effektivkosten pro Jahr. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, statt am Anfang anzufallen. Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt aber stark vom Anbieter ab, der gesetzliche Deckel markiert nur die Obergrenze.
Ein Kostendeckel von 1% klingt niedrig. Über 30 bis 40 Jahre machen aber auch schon geringe Kostenunterschiede einen erheblichen Teil bei deiner erzielten Rendite aus. Vergleiche deshalb die Effektivkosten der Anbieter, statt dich allein auf den gesetzlichen Höchstwert zu verlassen.
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Du hast ein besseres Angebot gefunden und möchtest während der Laufzeit den Anbieter wechseln? Auch das ist möglich, kann aber etwas kosten: Ein Anbieterwechsel kostet in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150€, danach ist er kostenfrei. Der neue Anbieter darf höchstens 150€ Verwaltungspauschale für die Übernahme verlangen, unabhängig von den fünf Jahren.
Riester-Vertrag übertragen, kündigen oder behalten?
Riester und Altersvorsorgedepot folgen unterschiedlichen Förderlogiken. Das entscheidet, ob sich ein Wechsel für dich lohnt. Ein bestehender Riester-Vertrag läuft unter vollem Bestandsschutz weiter, ohne dass du handeln musst. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 lassen sich allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.
Der Unterschied in der Fördersystematik
Die alte Riester-Förderung bemisst sich an einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag: Erreichst du diesen Betrag, erhältst du die volle Grundzulage von 175€. Leistest du weniger, kürzt sich die Zulage anteilig. Weil sich der Mindesteigenbeitrag am Einkommen orientiert, reicht bei Personen mit geringem Einkommen oft schon ein kleiner absoluter Betrag für die volle Förderung. Die neue Förderung im Altersvorsorgedepot berechnet sich dagegen unabhängig vom Einkommen direkt proportional zum eingezahlten Betrag: Je mehr du einzahlst, desto höher fällt die Zulage aus, bis zur Obergrenze von 1.800€ Eigenbeitrag.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
| Fördersystematik | Volle Zulage ab Erreichen eines einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags, darunter anteilige Kürzung | Grundzulage steigt beitragsabhängig in 2 Förderstufen bis 1.800€ Eigenbeitrag |
| Vorteil bei geringem Eigenbeitrag | Niedriger geforderter Mindesteigenbeitrag ermöglicht volle Zulage schon bei kleinem Eigenbeitrag | Zulage fällt bei kleinem Eigenbeitrag automatisch geringer aus |
| Vorteil bei höherem Eigenbeitrag | Zulage bleibt bei 175€ gedeckelt, unabhängig von zusätzlichen Einzahlungen | Zulage steigt mit dem Eigenbeitrag bis 1.800€ |
| Grundzulage | Max. 175€ | Max. 540€ |
| Mindestbetrag | 4% des Bruttogehalts, min. 60€ im Jahr | Min. 120€ im Jahr |
| Höchstbetrag | Max. 2.100€ im Jahr | Max. 6.840€ im Jahr (bei zwei Depots 13.680€) |
| Abzug von Sonderausgaben | Eigenbeitrag und Zulagen (max. 2.100€) | Eigenbeitrag (max. 1.800€) und Zulagen |
| Produktwelt | Versicherungsprodukt mit Beitragsgarantie | Wertpapierdepot mit ETFs und Fonds, ohne Garantie als Basisoption |
Besonders bei niedrigem Einkommen und hohen Kinderzulagen kann das alte Riester-System im Verhältnis zum Eigenbeitrag eine höhere Förderquote bieten. Pauschale Empfehlungen sind aber schwierig, die Entscheidung hängt von deinem Einkommen, deiner Sparrate und deiner Kinderzahl ab.
Diese Möglichkeiten gibt es beim Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot
Du hast drei Möglichkeiten beim Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot:
Förderstruktur wechseln, ohne Kapital zu übertragen
Ins Altersvorsorgedepot übertragen
Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen Altersvorsorgevertrag eröffnen
Möchtest du die vertraglichen Konditionen deines alten Riester-Vertrags behalten, aber künftig die neue Förderung nutzen, kann eine reine Umstellung der Fördersystematik ohne Kapitalübertragung passender sein als ein zusätzlicher Neuvertrag. Möchtest du dagegen auch die bisherige Riester-Förderung vollständig behalten, führst du deinen Vertrag am besten unverändert fort und verzichtest auf jeden zusätzlichen, neuen Altersvorsorgevertrag.
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Ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot lässt sich nur einmalig vollziehen. Du kannst die Entscheidung später nicht mehr rückgängig machen. Prüfe deine Situation deshalb sorgfältig, bevor du dich für eine der folgenden Optionen entscheidest. So prüfst du deinen Riester-Vertrag:
- Vergleiche deine aktuelle Förderquote (Zulage im Verhältnis zum Eigenbeitrag) mit der neuen, beitragsproportionalen Förderquote im Altersvorsorgedepot.
- Prüfe die laufenden Kosten deines Riester-Vertrags, insbesondere bei Versicherungsprodukten.
- Rechne durch, welche der drei Übertragungsoptionen bei deiner Kinderzahl und Sparrate am meisten Zulage bringt.
- Warte bei einer bevorstehenden Auszahlphase möglichst bis nach dem Start der Reform, da sich die Bedingungen für den Übergang in die Rente verbessern.
- Kläre bei zwei bestehenden Verträgen, wie sich eine gestaffelte Übertragung auf deine Förderung auswirkt.
Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots
Das Altersvorsorgedepot bringt hohe staatliche Förderung und mehr Freiheit bei der Geldanlage, verlangt dafür aber Kompromisse bei Sicherheit, Flexibilität und Besteuerung. Die folgende Übersicht zeigt, was für und was gegen das Altersvorsorgedepot spricht.
Altersvorsorgedepot: Pro & Contra
- Hohe Zulagen: Bis zu 540€ Grundzulage pro Jahr
- Kinderzulage: 300€ pro Kind und Jahr, ohne Obergrenze bei der Kinderzahl
- Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag und Zulage in der Steuererklärung absetzbar
- Großer Förderkreis: Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt
- Keine Beitragsgarantie nötig: Höhere Aktienquote und damit höhere Renditechancen möglich
- Steuerfreie Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale, solange das Geld im Depot bleibt
- Kostendeckel für Standarddepot: auf 1% Effektivkosten pro Jahr begrenzt
- Flexible Auszahlung: Bis zu 30% Einmalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
- Wohnförderung möglich: Entnahme fürs selbstgenutzte Eigenheim förderunschädlich
- Volle Besteuerung im Alter: Die gesamte Auszahlung (Eigenbeitrag, Zulage und Wertzuwachs) wird später mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert
- Kosten oberhalb günstiger ETF-Sparpläne: Der 1%-Deckel liegt deutlich über der Gesamtkostenquote (TER) von normalen ETF-Sparplänen
- Kein Kapitalschutz ohne Garantieprodukt: Beim garantiefreien Depot trägst du das volle Marktrisiko selbst
- Kapitalbindung bis 65: Auszahlung frühestens mit 65 Jahren
- Vorzeitige Entnahme förderschädlich: Löst du das Depot vor Rentenbeginn auf, fordert der Staat Zulagen und Steuervorteile zurück
- Eingeschränkte Produktauswahl: Nur ETFs, Fonds und bestimmte Anleihen erlaubt, keine Einzelaktien, Zertifikate oder Kryptowährungen
- Vererbung an Nicht-Ehepartner nachteilig: Andere Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, zusätzlich kann Erbschaftsteuer anfallen
Ob die Vorteile überwiegen, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab. Wer viele Jahre bis zur Rente hat und einen im Vergleich zum Ruhestand hohen Steuersatz im Berufsleben erwartet, profitiert besonders stark von der Kombination aus Zulage und späterer, oft niedrigerer Besteuerung. Wer dagegen kurz vor der Rente steht, kurzfristig auf sein Geld zugreifen muss oder im Alter einen hohen Steuersatz erwartet, sollte die Nachteile besonders sorgfältig gegen die Förderung abwägen.
Wann und wie viel kann in der Rente ausgezahlt werden?
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot folgt festen Zeitfenstern, lässt dir innerhalb dieser Grenzen aber deutlich mehr Wahlfreiheit als die Riester-Rente.
- Ab 65 Jahren: frühestmöglicher Start der Auszahlung (Standardeinstellung, falls du keine andere Wahl triffst)
- Bis 70 Jahre: spätester Zeitpunkt, zu dem die Auszahlung beginnen muss
Anders als bei der Riester-Rente musst du dich nicht von Anfang an auf eine Auszahlungsform festlegen. Du hast die Wahl zwischen einem Auszahlungsplan oder einer lebenslangen Rente. Die Entscheidung fällt erst kurz vor deinem Renteneintritt.
| Kriterium | Auszahlungsplan | Lebenslange Rente |
| Funktionsweise | Kapital bleibt investiert, monatliche Rate wird regelmäßig neu berechnet | Versicherung zahlt eine lebenslange, meist gleichbleibende Rente |
| Mindestlaufzeit | Bis mindestens 85 Jahre | Lebenslang, endet erst mit dem Tod |
| Langlebigkeitsrisiko | Trägst du selbst, falls du älter wirst als geplant | Trägt der Versicherer |
| Monatliche Rate | Tendenziell höher, da kein Versicherungsschutz eingepreist ist | Tendenziell niedriger, da die Versicherung das Langlebigkeitsrisiko absichert |
| Restkapital bei Tod | Verbleibendes Kapital ist vererbbar | Endet grundsätzlich mit dem Tod, außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit |
Welche Auszahlungsform passt zu dir?
Ein Auszahlplan eignet sich, wenn du eine höhere monatliche Rate bevorzugst und das Risiko eines besonders langen Ruhestands selbst tragen kannst, etwa weil du weitere Einkünfte oder Vermögen hast. Eine lebenslange Rente eignet sich, wenn dir Planungssicherheit bis ans Lebensende wichtiger ist als eine möglichst hohe Rate. Da du dich erst kurz vor Rentenbeginn entscheiden musst, kannst du diese Wahl auf Basis deiner dann aktuellen Lebenssituation treffen, statt sie Jahrzehnte vorher festzulegen.
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Was passiert bei vorzeitiger Auflösung?
Vor Erreichen der Auszahlungsgrenzen kannst du dein Altersvorsorgedepot zwar jederzeit auflösen, dieser Schritt ist aber förderschädlich. Eine Teilauszahlung zwischendurch ist dabei nicht möglich, du kannst das Depot nur vollständig auflösen, nicht in Teilbeträgen entnehmen.
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Zwei Ausnahmen bei der vorzeitigen Entnahme bleiben förderunschädlich: der Wechsel zu einem anderen Anbieter und die Wohnförderung. Entnimmst du Kapital für den Kauf, Bau oder die Sanierung deines selbst genutzten Eigenheims, bleibt das förderunschädlich, sofern dein Anbieter diese Option bereithält.
Mit wie viel Rente kannst du rechnen?
Wie viel am Ende im Ruhestand ankommt, hängt von mehreren Faktoren ab: deinem Sparbetrag, der erzielten Rendite, den anfallenden Kosten und deinem persönlichen Steuersatz während der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Gerade der Steuersatz ist entscheidend, denn er bestimmt, wie stark sich die nachgelagerte Besteuerung am Ende lohnt.
Dazu ein Beispiel: Du startest mit 30 Jahren, zahlst durchgehend 1.800€ Eigenbeitrag pro Jahr in dein Altersvorsorgedepot ein, dein jährliches zu versteuerndes Einkommen während der Ansparphase liegt bei 50.000€. Mit 65 Jahren hast du etwa 250.000€ im Depot, inklusive Förderung und Rendite, nach Kosten. Daraus ergibt sich bei einem Einkommen von 20.000€ im Rentenalter eine monatliche Nettoauszahlung von knapp 1.000€ Rente bis zu deinem 85. Lebensjahr. Bei doppelt so hohem Einkommen wären es monatlich etwa 120€ weniger.
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Wie funktioniert die Besteuerung?
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Du profitierst steuerlich auf drei Arten: Während der Ansparphase kannst du deine Einzahlungen von der Einkommensteuer absetzen und zahlst keine Steuer auf Erträge im Altersvorsorgedepot. Dadurch kann das Vermögen im Depot steuerfrei wachsen, die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Ruhestand mit deinem dann oft niedrigeren Einkommensteuersatz.
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Besteuerung während der Ansparphase
Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Kursgewinne, Dividenden, Ausschüttungen oder Zinsen an. Auch die jährliche Vorabpauschale entfällt. Dein Kapital wächst dadurch ungeschmälert weiter. Das ist ein Vorteil, der sich insbesondere über Jahrzehnte durch einen ungebremsten Zinseszinseffekt bemerkbar macht.
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Besteuerung des geförderten Anteils in der Rente
Der geförderte Anteil, also dein Eigenbeitrag bis 1.800€ pro Jahr plus die erhaltene Zulage und der darauf erzielte Wertzuwachs, wird bei der Auszahlung vollständig mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – unabhängig davon, ob du dich für eine lebenslange Rente, einen Auszahlplan oder die Teilkapitalauszahlung entscheidest.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (geförderter Anteil) | Riester-Rente | Privates ETF-Depot |
| Besteuerungsprinzip | Nachgelagert | Nachgelagert | Abgeltungssteuer direkt bei Verkauf |
| Steuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz | Persönlicher Einkommensteuersatz | 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (reduziert um 30% Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) |
| Bemessungsgrundlage | Gesamte Auszahlung (Beitrag, Zulage, Gewinn) | Gesamte Auszahlung (Beitrag, Zulage, Gewinn) | Nur der Ertrag (Kursgewinne, Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen) |
| Teilfreistellung | Nein | Nein | Ja (bei Aktien-ETFs 30% der Erträge steuerfrei) |
Riester und Altersvorsorgedepot funktionieren beim geförderten Anteil nach demselben Prinzip. Der entscheidende Unterschied zum ETF-Depot: Dort zahlst du zwar laufend Steuern auf realisierte Gewinne, aber nur auf den Gewinn selbst und mit Teilfreistellung, während beim Altersvorsorgedepot die komplette Auszahlung ohne Teilfreistellung versteuert wird. Dafür wird die Steuer aber erst am Ende fällig und fällt dank eines niedrigeren persönlichen Steuersatzes häufig geringer aus.
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Besteuerung des ungeförderten Anteils (Überzahlung) in der Rente
Für den Sparanteil oberhalb der Zulagengrenze (1.801€ bis 6.840€) gilt eine günstigere Besteuerung als für den geförderten Teil. Grundsätzlich werden hier nur Erträge versteuert, nicht die geleisteten Einzahlungen. Die genaue Steuerregel hängt von der gewählten Auszahlungsform ab:
| Auszahlungsform | Besteuerung | Effekt |
| Lebenslange Rente | Ertragsanteilsbesteuerung | Nur ein pauschal festgelegter Anteil der Rente ist steuerpflichtig; Anteil bleibt dauerhaft gleich (bei Rentenbeginn mit 65 Jahren: 18%; bei Rentenbeginn mit 67 Jahren: 17%) |
| Auszahlplan | Halbeinkünfteverfahren (bei einer Ansparphase von mind. 12 Jahren, ab dem 62. Lebensjahr) | Nur die Hälfte der erzielten Gewinne ist steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz) |
| Einmalauszahlung (nach min. 12 Jahren Laufzeit, Alter min. 62 Jahre) | Halbeinkünfteverfahren | Nur die Hälfte der erzielten Gewinne ist steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz) |
| Einmalauszahlung (vor Ablauf von 12 Jahren) | vollständige Steuerpflicht | gesamter Gewinn ist steuerpflichtig |
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Kann man das Altersvorsorgedepot vererben?
Ob und wie sich das Guthaben vererben lässt, hängt davon ab, ob du dich noch in der Ansparphase befindest oder bereits Rente beziehst. Ob dein Erbe zurückzahlen muss, hängt davon ab, ob dein Ehepartner oder eine andere Person erbt.
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Vererbung während der Ansparphase
Das angesparte Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Dabei gilt aber ein wichtiger Grundsatz: Stirbst du, muss dein Erbe die erhaltene Förderung, also Zulagen und die aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge, zurückzahlen. Vererbt wird dann nur der Teil des Vermögens, der auf deine eigenen Einzahlungen und den erzielten Wertzuwachs entfällt.
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Erben andere Personen, etwa Kinder oder Geschwister, greift die Rückzahlungspflicht der Förderung ohne diese Ausnahme.
Vererbung während der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase kommt es darauf an, welche Auszahlungsform du gewählt hast:
- Befristeter Auszahlungsplan (mindestens bis 85 Jahre): Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
- Lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit: nicht vererbbar, die Zahlungen enden mit dem Tod.
- Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit: Die Rente wird bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an deine Hinterbliebenen weitergezahlt.
Im Erbfall muss die steuerliche Förderung (erhaltene Zulagen und Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug) zurückgezahlt werden. Wird das Altersvorsorgevermögen im Erbfall auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen, muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden.
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Altersvorsorgedepot vs. privater ETF-Sparplan
Beide Varianten investieren in ETFs, unterscheiden sich aber deutlich in Förderung, Flexibilität und Besteuerung. Für langfristig orientierte Sparer mit stabilem Einkommen liefert das Altersvorsorgedepot durch die Zulagen häufig einen Renditevorsprung, besonders bei niedrigen bis mittleren Eigenbeiträgen. Wer flexibel bleiben möchte oder bereits einen hohen erwarteten Steuersatz im Alter hat, sollte einen privaten ETF-Sparplan als Ergänzung oder Alternative prüfen.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Privater ETF-Sparplan |
| Staatliche Zulage | Bis zu 540€ + Kinderzulage | Keine |
| Sonderausgabenabzug | Bis 1.800€ zzgl. Zulage | Nicht möglich |
| Verfügbarkeit | Gebunden bis mindestens 65 | Jederzeit verfügbar |
| Besteuerung im Ruhestand | Voller Einkommensteuersatz auf gesamte Auszahlungen, nicht nur den Gewinnanteil | Abgeltungssteuer auf Erträge (25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer, abzgl. 30% Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) |
| Teilfreistellung | keine | Aktien-ETFs mit 30% Teilfreistellung |
| Kostenobergrenze | Gesetzlicher Deckel bei 1% | Keine gesetzliche Grenze |
| Produktauswahl | Positivliste, keine Einzelaktien | Frei wählbar |
Der entscheidende Hebel ist die Differenz zwischen deinem Grenzsteuersatz während der Ansparphase und deinem voraussichtlichen Grenzsteuersatz im Ruhestand. Sinkt dein zu versteuerndes Einkommen im Alter, sinkt in der Regel auch dieser Satz, wodurch sich der zeitliche Aufschub der Besteuerung finanziell lohnt. Wie stark dieser Effekt für dich ausfällt, hängt von deiner individuellen Einkommenssituation vor und nach der Rente ab. Diese Differenz macht den steuerlichen Vorteil des Altersvorsorgedepots aus, denn du zahlst deine Steuer effektiv zu einem günstigeren Zeitpunkt.
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Du musst dich nicht zwingend für eine der beiden Varianten entscheiden. Eine mögliche Aufteilung besteht darin, zunächst die Förderung auszuschöpfen und darüber hinausgehendes Sparkapital in einen flexiblen, jederzeit verfügbaren ETF-Sparplan zu investieren. So sicherst du dir die staatliche Förderung, ohne dein gesamtes Vermögen bis zum 65. Lebensjahr zu binden.