Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: So bleibt mehr Netto auf deinem Konto
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Bei einer Gehaltserhöhung landet – je nach Steuersatz – oft nur ein Bruchteil auf deinem Konto. Steuerfreie Extras kommen zu 100% bei dir an.
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In 3 Schritten zu mehr Netto
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: So gibt es mehr Netto vom Brutto
Bei einer Gehaltserhöhung landet immer nur ein Bruchteil von der Erhöhung auf deinem Konto. Lohnsteuer und Sozialabgaben fressen den Rest. Mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen kannst du deinen Lohn erhöhen und so strukturieren, dass du mehr netto bekommst, als bei einer reinen Gehaltserhöhung.
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Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Gehaltsextras, die dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem regulären Lohn gewähren kann. Viele steuerbegünstigte Gehaltsextras können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei sein. Das Besondere an steuerfreien Zuwendungen: Während von einer klassischen Gehaltserhöhung je nach Einkommen und damit einhergehendem Grenzsteuersatz oft nur etwa 50 Cent pro Euro netto übrig bleiben, kommt ein steuerfreies Extra zu 100% bei dir an.
Der Gesetzgeber erlaubt solche begünstigten Leistungen in verschiedenen Formen: als Sachzuwendungen, als direkte Kostenübernahmen oder als zweckgebundene Zuschüsse. Je nachdem, um welches Extra es sich handelt, ist die Leistung entweder vollständig steuerfrei, bis zu einer bestimmten Freigrenze abgabenfrei oder wird pauschal auf Seiten des Arbeitgebers versteuert – ohne dass du selbst belastet wirst. Insgesamt gibt es vier Kategorien an steuerfreien geldwerten Vorteilen:
- Komplett steuerfrei: Diese geldwerten Vorteile müssen gar nicht versteuert werden.
- Steuerfrei mit Freigrenze: Bis zu einer gewissen Höhe muss nichts versteuert werden. Sobald der Betrag überschritten wird, muss alles versteuert werden. Wenn es etwa eine Freigrenze von 50€ gibt, dann müssen bei einem Geschenk in Höhe von 60€ die gesamten 60€ versteuert werden.
- Steuerfrei mit Freibetrag: Bis zu einer gewissen Höhe muss nichts versteuert werden, nur jeder Euro danach. Wenn etwa ein Freibetrag von 50€ gilt, dann müssen bei einem Geschenk in Höhe von 60€ nur die 10€ Differenz versteuert werden.
- Pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber: Für dich als Arbeitnehmer ist die Leistung steuerfrei. Dein Arbeitgeber muss für dich eine pauschale Versteuerung abführen.
Sachzuwendungen
Sachzuwendungen gehören zu den unkompliziertesten und beliebtesten steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber übergibt dir dabei keine Bargeldbeträge, sondern konkrete Leistungen oder Gutscheine. Drei Möglichkeiten, die sich besonders bewährt haben:
Monatliche Sachleistungen bis 50€
Dein Arbeitgeber darf dir jeden Monat bis zu 50€ in Form von Sachleistungen zukommen lassen – zum Beispiel als Tankgutschein, Einkaufskarte oder über Prepaid-Sachbezugskarten, die du bei einer Vielzahl von Partnern einsetzen kannst. Prepaid-Karten, Gutscheine und alle anderen Geldkarten dürfen keine Barzahlungsfunktion haben. Es darf kein Bargeld ausgezahlt werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass es sich bei dieser Regelung um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt. Bereits ein einziger Cent über den 50€ macht den gesamten Betrag steuerpflichtig. Erhältst du mehrere Sachleistungen, werden diese zusammengerechnet und dürfen die Grenze von 50€ nicht überschreiten.
Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen
Zu persönlichen Ereignissen wie deinem Geburtstag, deiner Hochzeit oder deinem Firmenjubiläum darf dir dein Arbeitgeber ein Geschenk im Wert von bis zu 60€ überreichen (brutto, inklusive Mehrwertsteuer). Das Geschenk ist vollständig steuerfrei für dich. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Geschenke in einem Monat zu erhalten: Hast du etwa Geburtstag und kommt dein Kind im gleichen Monat auf die Welt, kann dein Arbeitgeber dir zwei Geschenke zukommen lassen. Aber auch hier gilt: Die 60€ sind eine Freigrenze, also darf das einzelne Geschenk keinen Cent mehr kosten, ansonsten wird der gesamte Betrag fällig.
Essenszuschuss für das Mittagessen
Ob über eine betriebseigene Kantine oder per Essensmarke für das Restaurant ums Eck – dein Mittagessen lässt sich steuerbegünstigt bezuschussen. Einen Teil der Kosten trägt dabei dein Arbeitgeber, ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil bleibt bei dir. Das Ergebnis: Du isst günstiger, ohne dass es als normales Gehalt versteuert wird.
Office-Ausstattung & Weiterbildung
Moderne Arbeit bedeutet mehr als ein Schreibtisch im Büro. Ob Homeoffice, mobiles Arbeiten oder berufliche Weiterentwicklung – auch hier bietet das Steuerrecht interessante Spielräume, die dein Arbeitgeber für dich nutzen kann.
Diensthandy und Laptop privat nutzen – komplett abgabenfrei
Stellt dir dein Arbeitgeber ein Diensthandy oder einen Dienstlaptop zur Verfügung und darfst du diese Geräte auch privat nutzen, fallen dafür weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Ganz gleich, wie intensiv du sie privat einsetzt – dieser Vorteil bleibt für dich vollständig kostenfrei.
Berufliche Fort- und Weiterbildungen auf Kosten deines Arbeitgebers
Dein Arbeitgeber kann die Kosten für fachlich relevante Weiterbildungen komplett steuerfrei übernehmen. Ob Sprachkurs, Branchenzertifizierung oder Fachseminar – solange der Zusammenhang mit deiner Tätigkeit klar erkennbar ist, investierst du in dein Wissen, ohne dass es dich netto etwas kostet.
Altersvorsorge
Langfristiger Vermögensaufbau lässt sich auch über den Betrieb organisieren – und das mit einem Steuervorteil, der sich über viele Jahre summieren kann.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist es möglich, direkt aus dem Brutto zu sparen. Bei der bAV schließt dein Arbeitgeber für dich einen Altersvorsorgevertrag ab, in der Regel über eine Versicherung. Ein Teil deines Bruttolohns fließt dann direkt in diesen Vertrag – bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Das heißt: Du sparst aus dem Brutto, nicht aus dem Netto. Der Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung grundsätzlich 15% Zuschuss zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Gesundheit & Erholung
Die eigene Gesundheit fördern und dabei steuerfrei profitieren – das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Ist es aber nicht. Der Gesetzgeber ermöglicht hier einige attraktive Modelle:
Betriebliche Gesundheitsförderung: bis zu 600€ im Jahr steuerfrei
Dein Arbeitgeber kann dir jährlich bis zu 600€ für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen zukommen lassen – vollständig steuerfrei. Darunter fallen beispielsweise von der Krankenkasse zertifizierte Rückenschulungen, Ernährungskurse oder Yogakurse. Kein Standardfitnessstudio-Abo, aber eine breite Auswahl qualitativ hochwertiger, zertifizierter Programme.
Firmeneigene Sportanlagen – unbegrenzt und kostenlos nutzen
Verfügt dein Arbeitgeber über eigene Sporteinrichtungen, darfst du diese so oft und so viel nutzen, wie du möchtest – ohne dass es als geldwerter Vorteil angerechnet wird. Je nach Angebot kann das einem Gegenwert von mehreren Hundert Euro im Jahr entsprechen.
Tipp: Es gibt noch weitere attraktive Extras rund um Erholung und Gesundheit – darunter einige Möglichkeiten, die besonders wirkungsvoll sind, wenn man sie gezielt einsetzt. Welche das genau sind, erfährst du in unserer exklusiven Checkliste.
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Warum lohnen sich steuerfreie Extras mehr als eine klassische Gehaltserhöhung?
Die Antwort steckt in der Logik des deutschen Steuer- und Abgabensystems. Ein konkretes Beispiel: Bei einem Jahresbruttogehalt von 50.000€ landen von einer monatlichen Gehaltserhöhung von 250€ brutto nach Lohnsteuer und Sozialabgaben oft nur rund 130€ netto auf dem Konto.
Bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen ist das anders: Hier kommt jeder Euro vollständig bei dir an. Ein steuerfreier Sachbezug von 50€ ist 50€ wert – nicht 25€ oder 28€. Genau das ist das Prinzip der Nettolohnoptimierung: Es wird nicht einfach das Brutto erhöht, sondern mit klugen Extras das Netto gezielt gesteigert – ohne dass Finanzamt und Sozialversicherungen dazwischenfunken.
Einen Punkt solltest du dabei im Hinterkopf behalten: Wenn du auf Sozialabgaben verzichtest – etwa durch bestimmte Gehaltsumwandlungen – kann das auch Auswirkungen auf spätere Sozialleistungen haben, zum Beispiel auf Rente, Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Die Auswirkungen sind oft begrenzt, können je nach Höhe und Dauer aber spürbar sein.