Mieterhöhung ankündigen – mit kostenloser Vorlage
Deckt wesentliche Anforderungen ab
Das BGB stellt klare Anforderungen an eine Mieterhöhung. Unsere Vorlage deckt die wesentlichen ab.
Textbausteine für Erhöhungsgründe
Ob Anpassung, Modernisierungsumlage oder Mietspiegel-Verweis – die Vorlage enthält Formulierungsvorschläge für die häufigsten Erhöhungsgründe.
1. Vorlage sichern
Trage deine E-Mail ein und erhalte sofort eine ausfüllbare Vorlage für eine Mieterhöhung.
2. Vorlage ausfüllen
Fülle die Vorlage mit neuem Mietbetrag, Datum, Begründung und der gesetzlichen Zustimmungsfrist ein.
3. Schreiben abschicken
Übergib das Schreiben an deinen Mieter: per Einschreiben oder persönlich.
Mieterhöhung ankündigen
Möchtest du die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, musst du von deinem Mieter die Zustimmung verlangen. Formelle oder inhaltliche Fehler können dazu führen, dass dein Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist oder sich die Erhöhung verzögert. Unser Muster unterstützt dich dabei, das Erhöhungsverlangen formgerecht und strukturiert vorzubereiten.
Warum ein formell korrektes Mieterhöhungsschreiben so wichtig ist
Das Mietrecht schützt Mieter bewusst vor unüberlegten oder schlecht begründeten Erhöhungen. Deshalb regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 557 bis 560, welche Form, welche Begründung und welche Fristen ein Mieterhöhungsschreiben braucht.
Für die einzelnen Arten der Mieterhöhung gelten unterschiedliche formelle und inhaltliche Anforderungen. Fehler dabei können das Erhöhungsverlangen unwirksam machen, die Fälligkeit verschieben oder die gerichtliche Durchsetzung scheitern lassen.
3 rechtmäßige Gründe für eine Mieterhöhung
Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Nach Modernisierungsmaßnahmen
Gestiegene Betriebskosten
Außerhalb einer vereinbarten Staffel- oder Indexmiete kommen insbesondere folgende gesetzliche Erhöhungswege in Betracht:
- Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete: Du berufst dich auf den Mietspiegel deiner Stadt, eine Mietdatenbank, ein begründetes Sachverständigengutachten oder nennst mindestens drei konkret identifizierbare Vergleichswohnungen.
- Nach Modernisierungsmaßnahmen: Nach bestimmten Modernisierungsmaßnahmen kannst du 8% der auf die Wohnung entfallenden Kosten auf die jährliche Miete umlegen. Es gilt eine Kappung: Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um max. 3€/m² steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7€/m² nur um 2€.
- Gestiegene Betriebskosten: Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, kannst du gestiegene Betriebskosten anteilig umlegen, sofern der Mietvertrag eine solche Erhöhung vorsieht. Dabei musst du den Grund für die Erhöhung nachvollziehbar bezeichnen und erläutern. Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, können diese nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe angepasst werden.
Checkliste: Was im Mieterhöhungsschreiben stehen muss
Damit der Mieter die Erhöhung nachvollziehen und prüfen kann, sollte dein Schreiben insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- alle aktuell im Mietvertrag genannten Mieter als Empfänger
- Datum des Schreibens
- genaue Bezeichnung der Wohnung
- Datum des Mietvertrags
- tatsächliche Wohnfläche
- bisherige Nettokaltmiete
- bisherige Nettokaltmiete je m²
- verlangte neue Nettokaltmiete
- neue Nettokaltmiete je m²
- Erhöhungsbetrag und Erhöhung in Prozent
- nachvollziehbare Begründung nach § 558a BGB
- vorgesehenes Datum der Erhöhung
- ausdrückliche Aufforderung zur Zustimmung
- Anlagen wie Mietspiegel, Gutachten oder Aufstellung der Vergleichswohnungen
Welche Angaben im Einzelfall zwingend erforderlich sind, hängt von der gewählten Begründung und der Mietstruktur ab. Fehler können dazu führen, dass das Erhöhungsverlangen unwirksam ist, sich die Fälligkeit verschiebt oder eine gerichtliche Durchsetzung scheitert.
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Fristen & Kappungsgrenze: Das musst du beachten
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind insbesondere zwei Grenzen zu beachten: die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze.
Die Miete muss seit mindestens 12 Monaten unverändert sein, bevor du eine Erhöhung ankündigst. Zusammen mit der dreimonatigen Überlegungsfrist des Mieters ergibt das eine Sperrfrist von insgesamt 15 Monaten bis zur Wirksamkeit.
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20% steigen (Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung durch Rechtsverordnung ausdrücklich bestimmt wurden, beträgt die Kappungsgrenze 15%.
Die Fristen und Grenzen im Überblick:
- Jahressperrfrist: Zugang frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung
- Zustimmungsfrist: bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang
- Frühester Erhöhungszeitpunkt: Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein)
- Kappungsgrenze: 20% innerhalb von drei Jahren
- Abgesenkte Kappungsgrenze: 15% innerhalb von drei Jahren (nur in ausdrücklich bestimmten Gebieten)
- Weitere Grenze: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten
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