Bis zu 4.000€ direkt von deiner Steuerschuld abziehen
Direkt von der Steuerschuld absetzbar
Anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben reduzieren haushaltsnahe Dienstleistungen deine Steuerschuld direkt. 20% deiner Kosten bleiben bei dir.
Mehr absetzen, als die meisten ahnen
Putzhilfe und Handwerker kennt jeder – aber wusstest du, dass auch Gassigeher, der Mietkoch oder der Klavierstimmer absetzbar sein können?
1. Checkliste sichern
Trage deine E-Mail ein und erhalte sofort alle absetzbaren Leistungen als übersichtliche PDF.
2. Leistungen identifizieren
Prüfe anhand der Liste, welche Kosten du bereits hast – vom Gärtner bis zur Nebenkostenabrechnung.
3. Kosten eintragen
Trag die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein und hol dir dein Geld zurück.
In 3 Schritten mehr absetzen
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen: Die große Checkliste
Das Finanzamt beteiligt sich durch die steuerliche Absetzbarkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen an den Kosten für deinen Haushalt. Für Leistungen wie die Putzhilfe, die Kinderbetreuung, den Gärtner oder den Winterdienst erhältst du einen Steuervorteil. Dieser mindert deine Steuerschuld direkt, während sich Werbungskosten oder Sonderausgaben lediglich von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du dir bis zu 4.000€ pro Jahr direkt von deiner Steuerlast abziehen. Daneben sind auch Handwerkerleistungen (bis 1.200€) und Minijobs (bis 510€) absetzbar.
In unserer Checkliste zeigen wir dir, welche haushaltsnahen Dienstleistungen du absetzen kannst, worauf du bei Rechnungen und Zahlungen achten musst und wie du das Maximum für dich herausholst.
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Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen überhaupt?
Hinter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ steckt ein ganz einfaches Prinzip: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten, die theoretisch auch ein Mitglied deines Haushalts selbst erledigen könnte. Statt sie allerdings selbst zu erledigen, vergibst du sie an ein externes Unternehmen oder einen Selbstständigen.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen klassische Arbeiten rund um deinen Haushalt, wie das Fensterputzen, das Rasenmähen oder das Bügeln der Wäsche. Weil du diese Aufgaben nicht selbst erledigst, sondern jemand anderen dafür bezahlst, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten.
Wichtig ist, dass die Arbeiten in deinem Haushalt oder auf deinem Grundstück stattfinden müssen. Dein Haushalt umfasst dabei nicht nur deine Wohnung oder dein Haus, sondern auch den dazugehörigen Garten, den Hof oder die Terrasse.
Haushaltsnahe Dienstleistung vs. Handwerkerleistung: So unterscheidest du sie richtig
Nicht jede Arbeit rund ums Haus zählt automatisch als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzamt unterscheidet zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dafür gibt es unterschiedliche Steuertöpfe mit verschiedenen Höchstgrenzen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind wiederkehrende Arbeiten der Pflege und Versorgung. Darunter fällt alles, was mit Putzen, Pflegen und Betreuen zu tun hat. Dein Steuerbonus liegt bei 20% der Kosten von maximal 20.000€, also insgesamt bis zu 4.000€ pro Jahr.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:
- Reinigungsarbeiten (Fenster putzen, Wohnung reinigen)
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten)
- Winterdienst (Schneeräumen, Streuen)
- Betreuung von Haustieren
Handwerkerleistungen hingegen umfassen alles, was mit Reparieren, Renovieren, Modernisieren und Erhalten zu tun hat. Dein Steuerbonus liegt bei 20% der Kosten von maximal 6.000€. Es sind also bis zu 1.200€ pro Jahr möglich.
Beispiele für Handwerkerleistungen sind:
- Streichen und Tapezieren
- Reparatur von Elektrogeräten oder der Heizung
- Austausch von Bodenbelägen
- Wartung der Heizungsanlage
- Erneuerung von Fenstern oder Türen
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Die große Liste: Was du von der Steuer absetzen kannst
Bei so vielen unterschiedlichen Dienstleistungen kann man schnell durcheinanderkommen. Einen ersten Überblick über die gängigsten haushaltsnahen Leistungen erhältst du hier.
Putzen, Kochen, Waschen: Alles rund um deine Wohnung
- Reinigungskraft und Fensterputzer: Diese Leistungen werden zu 100% begünstigt, egal ob es sich um regelmäßige oder einmalige Einsätze handelt.
- Wäschepflege und Bügelservice: Solange die Arbeit direkt in deinem Haushalt erledigt wird, akzeptiert das Finanzamt diese Services immer. Lieferst du die Wäsche allerdings in eine externe Wäscherei, wird es nicht anerkannt.
- Mahlzeitenzubereitung: Der private Koch, deine Haushaltshilfe oder der ambulante Dienst kochen für dich in deinem eigenen Zuhause.
- Umzugskosten: Dienstleister für private Umzüge gehören ebenfalls in diese Kategorie. Ziehst du berufsbedingt um, kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen.
- Teppich- und Polsterreinigung: Wenn eine Firma zu dir nach Hause kommt, um das Sofa oder den Teppichboden tiefenreinigen zu lassen. Bringst du den Teppich in eine Reinigung, zählt es nicht.
Gartenarbeit und Winterdienst: Das gilt für dein Grundstück
- Rasenmähen und Heckenschneiden: Jede Form der regelmäßigen Gartenpflege ist voll absetzbar.
- Schneeschieben und Laubblasen: Der Winterdienst auf deinem Grundstück und auf dem öffentlichen Gehweg direkt vor deiner Haustür wird anerkannt. Wohnst du zur Miete, ist dieser Posten womöglich schon in deiner Nebenkostenabrechnung enthalten.
Hund, Katze, Gassigehen: Tierbetreuung richtig absetzen
- Tiersitter und Gassigeher: Diese Leistungen sind absetzbar. Wichtig ist, dass die Betreuung in deinen eigenen vier Wänden (oder beim Gassigehen direkt vor der Haustür) stattfindet.
- Tierpensionen: Eine Unterbringung außerhalb deines Haushalts wird vom Finanzamt nicht akzeptiert, das gilt auch für Tierarztbesuche.
Kinderbetreuung und Pflegedienste in deinen vier Wänden
- Babysitter zu Hause: Kannst du hier ansetzen, sofern du die Kosten nicht schon als Sonderausgaben (Kinderbetreuungskosten) geltend gemacht hast.
- Ambulante Pflege und Hausnotruf: Alltagsunterstützung für Pflegebedürftige sowie die monatlichen Servicegebühren für ein Hausnotrufsystem im eigenen Haushalt sind begünstigt.
Klassische Handwerkerleistungen
Klassische Handwerkerleistungen fallen in einen anderen Steuertopf als haushaltsnahe Dienstleistungen. Bis zu 1.200€ im Jahr kannst du dafür geltend machen. Zu den Handwerkerleistungen gehören unter anderem:
- Schornsteinfeger: Die regelmäßigen Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten des Kaminkehrers.
- Wartung von Heizung und Geräten: Die jährliche Überprüfung der Therme oder die Reparatur des Geschirrspülers oder der Waschmaschine durch einen Techniker in deiner Wohnung.
- Klavierstimmer: Das Stimmen des Musikinstruments in deinem Wohnzimmer gilt als handwerkliche Tätigkeit.
- Dachrinnenreinigung und Schädlingsbekämpfung: Arbeiten am Haus sowie z.B. das Anbringen von Insektengittern oder Taubenabwehrsystemen.
Achtung Falle: Diese Kosten streicht dir das Finanzamt rigoros
Nicht jede Dienstleistung wird vom Finanzamt anerkannt. Es gibt einige typische Stolperfallen, die deinen erhofften Steuervorteil ins Leere laufen lassen. Kennst du diese Fehler, kannst du sie ganz einfach vermeiden.
- Reparaturen in der externen Werkstatt: Geht dein Haushaltsgerät kaputt und der Techniker nimmt es mit in seine Werkstatt, verfällt der Steuervorteil. Nur die Arbeitszeit innerhalb deines Haushalts zählt.
- Verbrauchsmaterial und Rohstoffe: Du kannst nur die reine Arbeits- und Fahrtzeit absetzen. Fliesen, Tapeten, Pflanzen, Reinigungsmittel oder Müllgebühren fliegen aus der Rechnung.
- Personenbezogene Dienstleistungen: Nachhilfe oder Musikunterricht bei dir zu Hause sind niemals absetzbar.
- Gutachter- und Sachverständigenkosten: Die Wertermittlung einer Immobilie oder die Erstellung eines Energieausweises bringen dir keinen Steuerbonus.
- Straßenreinigung und Müllabfuhr: Die regelmäßige städtische Müllabfuhr findet außerhalb deines Haushalts statt.
- Neubau-Maßnahmen: Wenn du neu baust oder einen komplett neuen Anbau errichtest, der als Erstbezug gilt, sind Handwerkerkosten tabu. Der Bonus gilt nur für bestehende Haushalte.
Sonderfall Mietwohnung: So nutzt du deine Nebenkostenabrechnung
Auch wenn du keine Putzhilfe im Haushalt oder einen Gärtner für die Außenanlagen beauftragt hast, kannst du als Mieter dennoch Steuern sparen. Der Schlüssel dazu ist deine jährliche Nebenkostenabrechnung. Darin stecken einige Posten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten. Da du diese Posten mitträgst, darfst du sie auch in deiner Steuererklärung angeben. Folgende Posten kannst du absetzen:
- Treppenhausreinigung und Gebäudereinigung
- Dachrinnenreinigung
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Ungezieferbekämpfung
- Wartungsarbeiten
- Schornsteinfegerkosten
So gehst du vor:
- Bescheinigung erhalten: Idealerweise weist deine Nebenkostenabrechnung die haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen bereits separat aus.
- Den Lohnanteil ansetzen: Absetzbar sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Die reinen Materialkosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Falls diese Aufschlüsselung nicht in der Bescheinigung angegeben ist, kannst du eine kostenlose Bescheinigung nach § 35a EStG bei deinem Vermieter anfordern.
- Beträge zuordnen und in die Steuererklärung eintragen: Ordne die einzelnen Posten den passenden Steuertöpfen zu und trage die Beträge in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ deiner Steuererklärung ein.